8 Abs. 2 der Überbauungsvorschriften der UeO "Schützenweg Brandis" verlangt in diesem Zusammenhang, es sei bei beiden Schiessanlagen eine Lärmschutzwand zu realisieren. Diese Lärmschutzwände wurden bisher nicht erstellt. Es ist nun umstritten, ob der massgebende Grenzwert auf der Bauparzelle trotzdem eingehalten werden kann. 4 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 5 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2015/130 5