4. Das Rechtsamt edierte bei der Gemeinde Lützelflüh die von dieser eingeholten Lärmgutachten (Gutachten der J.________AG vom 2. Oktober 2009 und Gutachten der I.________AG vom 5. September 2013 und vom 27. Januar 2014). Nach Eingang der Berichte beauftragte das Rechtsamt die I.________AG, ergänzend zum Bericht vom 27. Januar 2014 Zusatzfragen zu beantworten. Anschliessend erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu Schlussbemerkungen. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. RA Nr. 110/2015/130 4