Sie machen insbesondere geltend, die Bauparzelle liege in der Nähe der Pistolenschiessanlage Brandis. Gemäss Baureglement der Gemeinde Lützelflüh (GBR1) dürften Vorhaben auf der Bauparzelle erst bewilligt werden, wenn die Lärmemissionen aus der Pistolenschiessanlage mit baulichen oder anderen Massnahmen soweit begrenzt seien, dass auf der Parzelle die Grenzwerte der Empfindlichkeitsstufe II (ES II) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV2) eingehalten werden könnten. Ein Bericht der I.________AG vom 27. Januar 2014 halte zwar fest, die Anforderungen der LSV an Neubauzonen seien bei der Bauparzelle erfüllt.