2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 25. September 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 28. August 2015 und die Erteilung des Bauabschlages. Sie machen insbesondere geltend, die Bauparzelle liege in der Nähe der Pistolenschiessanlage Brandis.