Es besteht daher keine Sichtverbindung zwischen dem Verkaufswagen und dem Bauvorhaben. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass im Bereich des Verkaufswagens irgendwelche Immissionen 7 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 35–35c N. 17 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung; BGE 121 II 171 E. 2b und c RA Nr. 110/2015/129 5