Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) gegen eine undatierte Zwischenverfügung der Gemeinde Spiez. Die BVE entschied am 20. Juli 2015, dass auf die Beschwerde nicht einzutreten sei.1 Mit Gesamtentscheid vom 25. August 2015 erteilte die Gemeinde Spiez dem Bauvorhaben die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 25. September 2015 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 25. August 2015 und das Erteilen des Bauabschlags, eventualiter die Rückweisung an die Gemeinde Spiez.