m2, was von der im Projekt ausgewiesenen Fläche für Kinderspielplätze (281.5 m2) nicht eingehalten wird. Zweitens müsste das Bauvorhaben über die geforderte Mindestfläche für Aufenthaltsbereiche von 20 m2 pro Mehrfamilienhaus, insgesamt also 60 m2, verfügen (vgl. E. 6b). Diese Mindestfläche fehlt vorliegend in den massgebenden Plänen und Berechnungen gänzlich.