a) Mit der Projektänderung sieht die Beschwerdegegnerin neue Flächen für Kinderspielplätze vor. So ist nordöstlich des Neubaus B eine Spielfläche von 98 m2 und nordwestlich des Neubaus A eine solche von 60 m2 geplant. Eine weitere Spielfläche von 46.5 m2 befindet sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite unterhalb des Neubaus C auf dessen südöstlichen Seite. Schliesslich soll eine vierte Spielfläche von 80 m2 im östlichen Bereich der bereits überbauten Parzelle Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nr. O.________ entstehen.23