eine beachtliche Fläche dieser Räume ist damit problemlos aufrecht begehbar. Die beiden als "Abstellraum/Estrich" bezeichneten Räume im Galeriegeschoss der Häuser A und B sind somit aufgrund ihrer Grösse und Höhe sowie der Beheizung und der wohnungsinternen Erschliessung objektiv zum Wohnen geeignet. Auch die Belichtung mit jeweils drei Lichtbändern ist ausreichend, auch wenn diese nicht ganz einen Zehntel der Bodenfläche ausmachen. Aufgrund dieser Faktoren sind diese beiden grosszügigen und beheizten Räume objektiv zum Wohnen geeignet.