Diese komfortable Erschliessung über die wohnungsinterne Türe macht diese Räume sehr anfällig für eine missbräuchliche Wohnnutzung. Weiter ist davon auszugehen, dass diese Räume beheizt sind.20 Schliesslich spricht auch die Höhe dieser Räume nicht gegen eine Wohnnutzung. So beträgt die Raumhöhe in der Mitte rund 3 m und nimmt gegen aussen aufgrund der Dachschräge kontinuierlich ab (bis auf eine Höhe von ca. 1.20 m); eine beachtliche Fläche dieser Räume ist damit problemlos aufrecht begehbar.