Die Zugangstüre auf den Balkon wurde jeweils versetzt. Insgesamt hat die Beschwerdegegnerin die in den Häusern A und B als "Galerie" bezeichnete Fläche damit gemäss den Angaben in den Plänen von ursprünglich 112.8 m2 auf 56 m2 reduziert; beim Haus C verkleinerte sich diese Fläche von 61.5 m2 auf 38 m2.