offenen Fläche bestand (jeweils 112.8 m2), ist nun jeweils auf der Nordseite neu ein abgetrennter Raum "Abstell/Estrich" mit einer Fläche von 44 m2 vorgesehen. Im Haus C hat die Beschwerdegegnerin den ursprünglich vorgesehenen Abstellraum auf der Nordseite von 4.9 m2 auf 15.5 m2 vergrössert und neu als Raum "Abstell/Estrich" bezeichnet. In allen drei Neubauten sieht die Beschwerdegegnerin schliesslich neu eine Verkleinerung der Galeriefläche auf der Südseite neben dem Balkon vor, indem dort ein zusätzlicher Luftraum geplant ist. Die Zugangstüre auf den Balkon wurde jeweils versetzt.