und V.________) über die Möglichkeit verfügen, auch über den darüber liegenden Q.________weg auf die R.________strasse zu gelangen. Bei der Anzahl der derzeit vorhandenen Wohneinheiten ist auch das abzureissende Gebäude auf Parzelle Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nr. N.________ miteinzubeziehen. Hier geht die Beschwerdegegnerin gestützt auf das von ihr eingeholte Gutachten ecoptima12 von sieben Wohneinheiten aus. Auch wenn es sich bei diesem Haus – dem "Chalet Z.________" – um ein grosses Gebäude handelt, so ist diese Einschätzung klar zu hoch. Das Haus diente früher als Ferien- und Erholungsheim, war zuletzt (bis Ende 2014) jedoch von neun Erwachsenen und drei Kindern bewohnt.13