Diese Situation berge nicht nur die Gefahr von Frontalkollisionen, sondern führe auch durch Warte- und Rückwärtsmanöver auf der R.________strasse zu gefährlichen Situationen. Die Normen würden zudem verlangen, dass zwei Fahrzeuge im Einmündungsbereich kreuzen können, was vorliegend RA Nr. 110/2015/127 11