Manöver auf der R.________strasse seien daher gefährlich. Nach den Normen sollte die Längsneigung einer einmündenden Strasse auf den ersten 5 Metern maximal 5 % betragen, was dem gefahrlosen Anhalten und Anfahren diene. Beim fraglichen Anschluss betrage die Neigung ca. 15 % und sei damit deutlich über der Vorgabe. Auch die Sichtverhältnisse seien aufgrund des Zauns und der Hecke in der Ecke der Parzelle T.________ bei diesem Knoten nicht optimal.