das Verkehrsaufkommen insgesamt gering sei und eine Unterschreitung dieses Mindestmasses für bestehende Erschliessungsanlagen zulässig sei. Problematischer sei, dass beidseits der Strasse Hindernisse vorhanden seien (Holzzaun und Hecke auf der einen Seite, eine zwischen 0.4 m und 1.0 m hohe Stützmauer auf der anderen Seite), die ein Ausweichen für Fussgänger und Velofahrende über den Fahrbahnrand hinaus völlig verunmöglichen. Dadurch sei die Begegnung Auto/Fussgänger nur knapp möglich, wogegen die Begegnung eines Autos mit einem Kinderwagen, mit Kleinkindern, mit älteren Personen oder mit Velofahrenden überhaupt nicht möglich sei.