a) Das TBA OIK I äusserte sich in seinem Fachbericht vom 18. Februar 2016 ausführlich zur Erschliessung des umstrittenen Vorhabens über den S.________weg. Dabei analysierte die Fachbehörde zuerst die heutige Situation im Bezug auf die Verkehrssicherheit und führte zusammenfassend Folgendes aus: Zwischen der R.________strasse und dem Baugrundstück variiere die Fahrbahnbreite zwischen 2.41 m und 2.68 und liege damit auf einer Länge von rund 45 m deutlich unter dem Mindestmass von 3.00 m. Dies alleine sei noch kein Grund zu übermässiger Kritik, da 9 BVR 2004 S. 412 E. 4.3