b) Die Beschwerdeführenden rügen, die Erschliessung des umstrittenen Bauvorhabens sei ungenügend. Der Privatweg sei zu schmal und es bestünden keine Ausweichmöglichkeiten. Damit sei die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet. Die Zufahrt für die Sanität/Feuerwehr sei nicht sichergestellt.