So ist nach den Plänen der Beschwerdegegnerin vorgesehen, den Weg in diesem Abschnitt leicht nach Süden zu verlegen und zu verbreitern; nach rund 23 m (ab der Abzweigung von der R.________strasse) wird der S.________weg eine Breite von 3.00 erreichen und diese Breite auf dem Baugrundstück bis kurz vor das östliche Parzellenende beibehalten. Der neue Weg soll gemäss Angaben der Beschwerdegegnerin auf dem Abschnitt bis zur Einstellhallenzufahrt ein Gefälle von rund 11.5 % aufweisen.8 Auf der ganzen Länge des Zufahrtwegs ist kein Trottoir vorhanden. Im Bereich der Einstellhallenzufahrt ist ein Umschlagplatz / eine Ausweichstelle vorgesehen.