a) Mit Eingabe vom 18. Dezember 2015 reichte die Beschwerdegegnerin beim Rechtsamt der BVE eine Projektänderung ein. Mit dieser Projektänderung verzichtete die Beschwerdegegnerin auf die ursprünglich geplante Spielstrasse und schied stattdessen neben der von Beginn an vorgesehenen Spielfläche nordöstlich des Neubaus B (98 m2) drei weitere Spielflächen aus: Eine Spielfläche (60 m2) ist nordwestlich des Neubaus A geplant, eine weitere Spielfläche (46.5 m2) befindet sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite unterhalb des Neubaus C auf dessen südöstlichen Seite.