6. Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Verfügung vom 12. Januar 2016 Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Das TBA OIK I erhielt ein Doppel des Projektänderungsgesuchs sowie ein Satz der Projektänderungspläne. Das Regierungsstatthalteramt und die Gemeinde erhoben in ihren Eingaben keine Einwände gegen die Projektänderung. Die Beschwerdeführenden dagegen hielten auch in Berücksichtigung der Projektänderung alle am beantragten Bauabschlag fest. Der Fachbericht Erschliessung des TBA OIK I vom 18. Februar 2016 ging am 22. Februar 2016 beim Rechtsamt ein. Die Parteien erhielten danach Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.