5. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung (Projektänderungspläne vom 11. Dezember 2015, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 22. Dezember 2015) ein, welche die Spielflächen und die Galerien der drei geplanten Mehrfamilienhäuser betrifft. Gleichzeitig reichte sie, basierend auf dieser Projektänderung, einen neuen Nutzungsnachweis sowie neue Berechnungen betreffend Spielflächen und Aufenthaltsbereichen sowie betreffend Abstellplätzen ein.