3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin und die Gemeinde Oberhofen beantragen die Abweisung der Beschwerden. Das Regierungsstatthalteramt verweist auf den Entscheid vom 8. September 2015. 4. Mit Verfügung vom 20. November 2015 führte das Rechtsamt der BVE Folgendes aus: