2. Dagegen reichten der Beschwerdeführer 1 am 22. September 2015, die Beschwerdeführerin 2 am 2. Oktober 2015, die Beschwerdeführenden 3 und 4 am 6. Oktober 2015, die Beschwerdeführenden 5 und 6 am 7. Oktober 2015 und die Beschwerdeführenden 7 und 8 am 8. Oktober 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung des Gesamt-entscheides vom 8. September 2015 und die Erteilung des Bauabschlags. Die Beschwerdeführenden 7 und 8 beantragen eventualiter, die Sache sei zur Neubeurteilung an die Bewilligungsbehörde zurückzuweisen.