1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 30. Juni 2014 bei der Gemeinde Oberhofen am Thunersee ein Baugesuch ein für den Abbruch eines bestehenden Gebäudes und den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt neun Wohnungen und unterirdischer Einstellhalle mit achtzehn Abstellplätzen auf den Parzellen Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nrn. N.________ und O.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2. Mit Schreiben vom 13. August 2014 wies das Regierungsstatthalteramt Thun das Baugesuch zur Verbesserung zurück. Am 22. September 2014 reichte die Beschwerdegegnerin ein neues, ergänztes Gesuch ein.