Dem Baugesuch vom 16. Oktober 2014 mit Projektänderung vom 15. September 2015 (Projektänderungspläne vom 15. September 2015, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 18. September 2015) und Projektänderung vom 2. Dezember 2015 (Projektänderungspläne vom 2. Dezember 2015, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 14. Dezember 2015) wird der Bauabschlag erteilt. Im Übrigen wird der Entscheid der Gemeinde Spiez vom 14. August 2015 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'500.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.