0.5]). Dazu kommt die Sockelfläche ab dem für die Gebäudehöhe massgebenden Terrain von insgesamt 20.96 m2 (26.2 m x 0.8 m). Die bedeckte Fläche der Südfassade beträgt damit total 150.76 m2. Diese Fläche überschreitet 50 % der gesamten Fassadenfläche (136.05 m2) deutlich. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn – entgegen den eigenen Angaben der Beschwerdeführerin – die über den Balkonen des Dachgeschosses liegende Fläche leicht reduziert wird, da ein kleiner Anteil dieser Fläche über das Dach hinausragt, oder wenn aufgrund kleinerer Messungenauigkeiten von leicht abweichenden Zahlen ausgegangen werden müsste.