Auf der anderen Seite ist der von der Beschwerdeführerin angegebene Anteil an bedeckter Fläche von 104.8 m2 (Balkone Obergeschoss und Dachgeschoss) um die Fläche des Balkons im Galeriegeschoss mit darüber liegender Geschosshöhe zu ergänzen. Die Länge dieses Balkons beträgt 11.2 m. Da sich dieser Balkon im Dachbereich befindet, ist bei der darüber liegenden Geschosshöhe von der effektiven Fläche auszugehen. Die anzurechnende Fläche beträgt insgesamt 25 m2 ([11.2 m x 1.1 m] + [11.2 m x 2.27 m x RA Nr. 110/2015/126 13