So bezwecken ausreichende Grenzabstände neben der Wahrung von öffentlichen Interessen (Gestaltung des Ortsbildes, Ästhetik, Gesundheits- und Feuerpolizei) auch, die Nachbarschaft vor mannigfaltigen Beeinträchtigungen zu schützen.13 Durch Balkone und andere vorspringende Gebäudeteile rücken mögliche Beeinträchtigungen näher an die benachbarten Gebäude, weshalb der Grenzabstand von der Aussenkante der vorspringenden Gebäudeteile zu messen ist, sobald die bedeckte Fläche mehr als 50 % der gesamten Fassadenfläche ausmacht und damit Überhand nimmt.