c) Die Projektänderungsgesuche ersetzen das ursprüngliche Baugesuch. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss den aktuellsten Plänen (Projektänderungspläne vom 2. Dezember 2015, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 14. Dezember 2015, im Folgenden: Projektänderung II). Ob das von der Vorinstanz beurteilte Projekt bzw. das Projekt Stand Projektänderung I bewilligungsfähig gewesen wäre, ist nicht mehr zu prüfen. 3. Abstandsvorschriften