Ob aufgrund der erheblichen Anpassungen im und am Gebäude sowie in der Umgebung (neuer Kinderspielplatz auf der Nachbarsparzelle) neben den Verfahrensbeteiligten zusätzlich betroffene Dritte anzuhören oder ob eine erneute Publikation des Vorhabens notwendig wäre, kann vorliegend offen bleiben: Da dem Bauvorhaben ohnehin der Bauabschlag zu erteilen ist (vgl. E. 3 f.), kann beides unterbleiben.