Neu führt in diesen beiden Wohnungen eine Wendeltreppe jeweils in eine Galerie, welche in den neu geplanten Dachaufbauten auf Höhe des Galeriegeschosses vorgesehen ist. Die Fläche der mittigen Wohnung im Galeriegeschoss wurde zudem leicht vergrössert. Schliesslich erfolgte gemäss der Beschwerdegegnerin eine leichte Anhebung des fertigen Terrains entlang der Ostfassade (auf den Plänen nicht erkennbar). Zufolge der Änderungen der Bruttogeschossflächen habe sich zudem die Grösse des erforderlichen Kinderspielplatzes/Aufenthaltsbereichs verändert (vgl. Schreiben der Beschwerdeführerin vom 11. Dezember 2015).