aussenseitigen Erschliessungstreppen neu mit Glaswänden umfasst werden; so soll neu in der Mitte dieser Fassade ein rund 4.5 m breites und 1.20 m tiefes Glaskonstrukt auf der ganzen Fassadenhöhe entstehen. Grössere Veränderungen sind auch – hauptsächlich aufgrund der neuen Dachform – im Grundriss des Dach- und des Attikageschosses vorgesehen: Während die Wohnung in der Mitte des Dachgeschosses unverändert bleibt, verändern sich die Raumstrukturen der beiden Aussenwohnungen ost- und westseitig. Neu führt in diesen beiden Wohnungen eine Wendeltreppe jeweils in eine Galerie, welche in den neu geplanten Dachaufbauten auf Höhe des Galeriegeschosses vorgesehen ist.