Mit der Projektänderung II vom 2. Dezember 2015 veränderte die Bauherrschaft die Dachform des Hauses: Auf das ursprünglich geplante Zwerchdach (zusätzliches Giebeldach über die ganze Länge der Ost- und Westseite mit First jeweils rund 2 m unter der First des Hauptdaches und quer zu dieser verlaufend) verzichtet die Beschwerdeführerin. Stattdessen sind ost- und westseitig nur noch je ein Dachaufbau mit Balkon (Breite: 4.80 m) vorgesehen. Die Dachflächenfenster wurden zudem anders angeordnet. An der Ost- und Westfassade wurde jeweils auf die Fenster und Balkone im Dachgeschoss verzichtet. An der Nordfassade sollen die bisher vorgesehenen