_ neu eine Fläche "Kinderspielplatz" vorgesehen ist. Gemäss den Ausführungen in der Beschwerde erteilte die Grundeigentümerin dieser Nachbarsparzelle der Beschwerdeführerin mittels Dienstbarkeitsvertrag das dingliche Recht, auf ihrer Parzelle einen Kinderspielplatz zu erstellen und zu betreiben. 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). RA Nr. 110/2015/126 5