Mit der Projektänderung I vom 15. September 2015 – eingereicht zusammen mit der Beschwerde – verkleinerte die Bauherrschaft die Balkone des Obergeschosses und des Dachgeschosses an der Südfassade. Weiter wurden die Grundrisse im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss geändert, indem die mittleren Wohnungen von drei Zimmer auf zwei Zimmer reduziert wurden. Auch im Galeriegeschoss wurde der Grundriss geändert: Anstatt einer Dreizimmerwohnung plante die Beschwerdegegnerin neu eine Zweizimmerwohnung.