Mit Eingabe vom 11. Dezember 2015 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Projektänderung ein, mit welcher vorab die Dachgestaltung geändert und damit zusammenhängend Änderungen im Grundriss des Galeriegeschosses und des Dachgeschosses vorgenommen wurden (Projektänderungspläne vom 2. Dezember 2015, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 14. Dezember 2015, im Folgenden: Projektänderung II). 5. Die Parteien erhielten Gelegenheit, zur Projektänderung II Stellung zu nehmen sowie Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.