3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Verfahrensbeteiligten hatten die Möglichkeit, die Projektänderungspläne bei der Gemeinde einzusehen. In ihrer Beschwerdeantwort vom 19. Oktober 2015 (in verbesserter Form nachgereicht am 2. November 2015) beantragen die Beschwerdegegner sinngemäss die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Bauabschlags. Mit Stellungnahme vom 22. Oktober 2015 beantragt die Gemeinde, die Beschwerde vom 16. September 2015 mit Projektänderung sei vollumfänglich abzuweisen.