2. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 16. September 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Mit der Beschwerde reichte sie gleichzeitig eine Projektänderung ein (Projektänderungspläne vom 15. September 2015, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 18. September 2015, im Folgenden: Projektänderung I). Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 14. August 2015 und die Erteilung der Bewilligung für das Bauvorhaben. Eventuell seien die Akten an die Baubewilligungsbehörde Spiez zur Weiterbehandlung zurückzuweisen.