1. Die Beschwerdeführerin reichte am 16. Oktober 2014 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Abbruch eines Wohnhauses und den Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses auf Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone Kern 2 (MK2) und im Ortsbilderhaltungsgebiet. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdegegner Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 14. August 2015 erteilte die Gemeinde Spiez den Bauabschlag.