Bei einem Abstand der Fassade von der G.________strasse von 5,80 m besteht auch bei Einhaltung des Strassenabstandes ausreichend Raum für eine Terrasse sowie für die Balkone. Das Gebäude selbst müsste dazu nicht redimensioniert werden. Das vorliegende Projekt stellt eine Maximal- bzw. Wunschlösung dar; dafür kann keine Ausnahme erteilt werden.