Bereitschaft der Beschwerdegegnerin, auf der Südwestseite des Grundstücks einen Streifen Land abzutreten, um die Linienführung der G.________strasse zu optimieren. Das Regierungsstatthalteramt und die Gemeinde bringen vor, die Verkehrssicherheit werde nicht beeinträchtigt bzw. sogar verbessert, da mit dem Bauvorhaben eine punktuelle Verbreiterung der G.________strasse einhergehe und damit die Übersichtlichkeit gesteigert und der Verkehrsfluss entsprechend verbessert würden. Auch stünden keine nachbarlichen Interessen entgegen.