3 VGE 22491 vom 24. März 2006, in BVR 2006, S. 474 E. 2.4.3. RA Nr. 110/2015/124 4 Verhalten einer Partei gebiete eine andere Verlegung oder die besonderen Umstände rechtfertigten, keine Verfahrenskosten zu erheben (Art. 108 Abs. 1 VRPG). Aufgrund des geringen Zeitaufwandes wird vorliegend auf das Erheben von Verfahrenskosten verzichtet. III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde vom 11. September 2015 wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen IV. Eröffnung