b) Der Beschwerdeführer hat ausgeführt, dass seine Einsprache vom 5. Januar 2015 nicht berücksichtigt worden sei. Zudem habe er erst nachträglich festgestellt, dass die Gebäudehöhe 12.69 m betrage. Gemäss Baureglement sei jedoch in der Bauzone W2k lediglich eine Höhe von 12.50 m zulässig.