1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 8. September 2014 bei der Einwohnergemeinde Niederbipp ein Baugesuch ein für die Erstellung eines Mehrfamilienhauses auf Parzelle Niederbipp, Gbbl. Nr. Z.________. Die Parzelle liegt in der Zone W2k. Mit Gesamtbauentscheid vom 24. August 2015 erteilte die Vorinstanz für das Bauvorhaben die Baubewilligung. RA Nr. 110/2015/124 2 2. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 11. September 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der erteilten Baubewilligung.