3. Die Beschwerdegegner haben dem Beschwerdeführer 2 die Parteikosten im Betrag von Fr. 2'085.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung RA Nr. 110/2015/75 17 - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt I.________, eingeschrieben - Frau C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Spiez, Abteilung Bau, eingeschrieben