c) Der Nutzungsbonus nach Art. 14 KEnG ist nicht auf ein anderes Grundstück übertragbar (Art. 14 Abs. 2 KEnG). Dieser ist gebäudebezogen.20 Um die verbleibende, auf die Bauparzelle übertragbare Fläche zu errechnen, ist daher bei der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. L.________ von einer maximalen Ausnützungsziffer von 0.45 auszugehen, auch wenn das auf dieser Parzelle rechtskräftig bewilligte Einfamilienhaus die Voraussetzungen eines Nutzungsbonus erfüllt.