14 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3). 15 Kantonales Energiegesetz vom 15. Mai 2011 (KEnG; BSG 741.1). RA Nr. 110/2015/75 12 baurechtlichen Grundordnung vorzusehen. Mit Eingabe vom 30. November 2015 haben die Beschwerdegegner das Minergie-P-Zerfitikat des geplanten Mehrfamilienhauses eingereicht, weshalb von der Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nutzungsbonus auszugehen ist. Die maximal zulässige Ausnützungsziffer erhöht sich damit für das umstrittene Mehrfamilienhaus auf 0.495.