c) Projektänderungsgesuche ersetzen das ursprüngliche Baugesuch. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss den aktuellsten Plänen (Projektänderungspläne vom 9. März 2016, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 11. März 2016, bezüglich dem Plan Südwestfassade der Projektänderungsplan vom 21. April 2016, gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 4. Mai 2016). Ob das von der Vorinstanz beurteilte Projekt bewilligungsfähig gewesen wäre, ist nicht mehr zu prüfen. 4. Ausnützungsziffer, anrechenbare Bruttogeschossfläche