Weiter sollen die als "Keller" bezeichneten Räume gegenüber den Wohnräumen isoliert werden; entsprechend sind diese Räume in den neuen Plänen als "Keller (kalt)" bezeichnet und gegenüber den angrenzenden Zimmern sind dickere Wände mit der Bezeichnung "Dämmperimeter innenliegend" vorgesehen. Schliesslich wurden die Flächen unter den beiden Treppen zum Galeriegeschoss mit einer Trennwand von den jeweiligen Wohnräumen abgetrennt. Mit Schreiben vom 3. Mai 2016 reichten die Beschwerdegegner eine neuerliche Anpassung des Plans "Südwestfassade" ein. Die Grösse der betreffenden Fenster wurde dabei nochmals verkleinert, und zwar auf eine Grösse von 0.65 x 0.60 m.